AGB

Leistungsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Leistungsbedingungen gelten für alle Leistungen von:

Critical Project Management
Michael James Przybylek
Elbestraße 5, 48145 Münster
Deutschland

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Meine Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen, nicht an Verbraucher.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Projektmanagement-, Analyse-, Moderations-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich kritischer Projekte, insbesondere in den Bereichen Projektplanung, Projektsteuerung, Critical-Path-Analyse, Projektrettung, Reporting, Operational Excellence, Qualitätsmanagement und technische Projektstrukturen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektauftrag oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Erfolg.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder in Textform annimmt oder wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.

Textform umfasst insbesondere E-Mail.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche interne Abstimmungen, Freigaben und Ressourcen rechtzeitig erfolgen.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf fehlende, verspätete, unvollständige oder unzutreffende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet werden.

5. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen oder anderer Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen ist.

7. Leistungsänderungen und Zusatzaufwand

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Zusatzaufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Abstimmungen, verspätete Informationen oder neue Anforderungen des Auftraggebers entsteht, kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen berechnet werden.

8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung der Arbeitsergebnisse außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

Methoden, Vorlagen, Frameworks, Know-how, Tools, Konzepte und allgemeine Arbeitsweisen des Auftragnehmers bleiben Eigentum des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Projektunterlagen, Kundendaten, Kalkulationen, Strategien, Prozesse, Qualitätsdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

10. Datenschutz

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Keine Garantie für Projekterfolg

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit fachlicher Beratung, Strukturierung, Analyse, Projektmanagement und Handlungsempfehlungen. Entscheidungen über Umsetzung, Priorisierung, Ressourcen, Investitionen und organisatorische Maßnahmen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.

Ein bestimmter Projekt-, Umsatz-, Kosten-, Termin-, Qualitäts- oder Unternehmenserfolg wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

13. Kündigung

Verträge können nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach den im jeweiligen Angebot vereinbarten Bedingungen beendet werden.

Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene, vereinbarte oder notwendige Aufwendungen zu vergüten.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Namen und das Logo des Auftraggebers nur dann als Referenz verwenden, wenn der Auftraggeber hierzu vorher zugestimmt hat.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Münster, Deutschland.

16. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.